Aufgeladen oder abgestellt: Die Deutsche Telekom kündigte im ersten Quartal 2010 etwa 700.000 Prepaid-Verträge von Wenigtelefonierern.

Betroffene Kunden wurden schriftlich auf die Maßnahme hingewiesen, Verbraucherschützer kritisieren dennoch das Vorgehen.

Wer länger als zwei Jahre sein Gesprächsguthaben auf dem Handy nicht auflädt und zwei Monate nicht benutzt, steht nach einer Warnung ohne aktive SIM und somit ohne mobilen Telefonanschluss da.

Dieses Vorgehen stellt unter Mobilfunkanbietern keine neue Praxis dar. Allerdings ist der Umfang der Vertragskündigungen beim Marktführer ein sehr großer:

In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden um die 700.000 Prepaidkunden von der Telekom ausgebucht.

Für viele Handynutzer mag der Zeitraum von zwei Jahren kulant und sehr lang wirken – jedoch verwenden gerade ältere Menschen das mobile Gerät ausschließlich als Nottelefon und fühlen sich nun durch die Forderung “Aufgeladen oder Abgestellt” überrumpelt.

Erfolgt die Kündigung zudem ohne rechtliche Grundlage?

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wirft der Telekom nämlich vor, dass die Schreiben mit Ultimatum überhaupt nicht den AGB entsprechen würden. Vielmehr heiße es darin, dass der Vertrag nach Freischaltung der SIM-Karte auf unbestimmte Zeit laufe.

Die Deutsche Telekom rechtfertigt ihren Schritt, dass ungenutzte Karten die für neue Telefonnummern benötigten Kapazitäten binden. Anschaulicher formuliert: Der Konzern erzielt mit diesen Kunden keine oder nur marginale Einnahmen, dem aber die Einrichtungskosten gegenüberstehen.

Das Unternehmen versichert auf Nachfrage, dass alle Betroffenen selbstverständlich ihr Restguthaben erstattet bekommen. Das ist gesetzlich verankert: Das Oberlandesgericht Köln hatte die Auszahlung selbst bei gesperrten Karten im Jahr 2009 beschlossen.

Ob die Kunden um ihr Recht wissen? Die Verbraucherschützer zweifeln dies stark an. Seht ihr im Schritt der Telekom eine unternehmerische Notwendigkeit oder werden dadurch Kunden zu leichtfertig zur Konkurrenz getrieben?

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