Laut einem Bericht des Online-Magazins Carta sollen die Ministerpräsidenten der Länder am 6. Juni 2010 darüber entscheiden, ob ab dem Jahr 2013 auch empfangsbereite Geräte jeglicher Art komplett Gebührenpflichtig sind. Dazu gehören Handys mit UMTS-Verbindung, sowie Computer mit Internetzugang. Außerdem soll die monatlich zu entrichtende Gebühr auf 17,98 Euro angehoben werden.

Wurde bislang nur der angemeldete Fernseher eines Haushaltes voll berechnet, sollen künftig auch auf Radios oder UMTS fähige Handys die komplette Monatsgebühr erhoben werden.

Bislang musste man für solche Geräte monatlich nur 5,76 Euro bezahlen.

Martin Stadelmeier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator für Medienpolitik, habe laut Carta die geplanten Änderungen bereits bestätigt. Offen sei hingegen, ob die Gebühren an die Haushalte oder die Geräte gebunden sind.

Auch bei der Gebührenbefreiung sind drastische Änderungen in Planung. Zum einen soll diese nur noch aus sozialen Gesichtspunkten möglich sein, zum anderen soll eine Umkehrung der Beweislast in kraft treten. Somit müssten dann die Haushalte nachweisen, keine empfangsbereiten Geräte zu besitzen.

Als Begründung der steigenden Gebühren und Umgestaltungen werde die steigende Befreiungsquote und geringe Akzeptanz genannt, die sich vor allem seit dem Einzug der Krise drastisch erhöht habe.

Ob gerade eine Preiserhöhung zur Anmeldebereitschaft und Akzeptanz beiträgt, wagen wir zu bezweifeln. Sollten alle Änderungen in Kraft treten, müssten Handykäufer- und Besitzer zusätzlich zur Handyrechnungen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 17,98 € an die GEZ abführen.

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